Fragen und Antworten
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Du willst mehr über den Blau-Weißen Strom, die Stadtwerke Stuttgart oder den Wechsel Deines Strom- und Erdgasanbieters erfahren? Dann findest Du hier alle wichtigen Fragen und Antworten.
Fragen zu den Stadtwerken Stuttgart
Wer sind die Stadtwerke Stuttgart?
Die Stadtwerke Stuttgart sind seit der Saison 2016/2017 Energiepartner der Stuttgarter Kickers. Sie liefern der Geschäftsstelle, dem Fanshop, dem Kabinentrakt, dem Jugendhaus und der Flutlichtanlage 100 % Ökostrom und Erdgas. Durch diese Partnerschaft vermeiden die Kickers jährlich 38 Tonnen CO₂.
Die 2011 gegründeten Stadtwerke sind ein kommunales Unternehmen der Landeshauptstadt Stuttgart und treiben die Energiewende mit Wind- und Solarstrom aktiv voran. Die Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH beliefert private und gewerbliche Kunden mit Ökostrom und Erdgas.
Was ist „Blau-Weißer Strom“?
Ein gemeinsames Produkt der Stuttgarter Kickers und der Stadtwerke Stuttgart. 100 % Ökostrom – ohne Atomstrom, CO₂ oder radioaktive Rückstände. Für jeden neuen Kunden gehen automatisch 18,99 € an die Kickers-Jugend.
Welche Vorteile hat „Blau-Weißer Strom“?
- 100 % TÜV-geprüfter Ökostrom
- Keine Mindestvertragslaufzeit
- Monatlich kündbar
- Niedrige Grundgebühr
- 18,99 € für die Kickers-Jugend
Kann ich mich persönlich beraten lassen?
Ja – im Fanshop der Kickers oder im Kundencenter der Stadtwerke Stuttgart, Eberhardstraße 61, 70173 Stuttgart. Telefonisch unter 0711 / 34650–3333 oder per E-Mail: kundencenter@stadtwerke-stuttgart.de.
So einfach ist der Wechsel
- Blau-Weißen Strom über www.stuttgarter-kickers.de oder www.blau-weisser-strom.de aufrufen.
- Tarif online berechnen.
- Online-Auftrag ausfüllen (Zählernummer, Verbrauch, bisheriger Versorger).
- Absenden – und schon wirst Du automatisch Blau-Weiß-Kunde!
Hinweise zum Tarifrechner
- Strompreis: 28,70 Cent/kWh
- Grundpreis: 94,80 €/Jahr
- Erdgastarife bis 200.000 kWh automatisch berechnet
- Biogas: 0,45 Cent/kWh Aufpreis für 10 % Biogas
Beispielhafte Jahresverbräuche:
- 1-Personen-Haushalt: 1.800 kWh
- 4-Personen-Haushalt: 4.000 kWh
- Kochgas: 1.000 kWh
- Einfamilienhaus: 20.000 kWh
Fragen zum Auftrag / Vertrag
Gibt es eine Vertragsbindung?
Nein, keine Erst- oder Mindestlaufzeit. Kündigung mit 1 Monat Frist zum Monatsende – schriftlich.
Kann ich widerrufen?
Ja, 14 Tage Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss (siehe Allgemeine Regelungen).
Gibt es eine Mindestmenge?
Nein – egal ob 500 oder 100.000 kWh, Du wirst beliefert.
Muss ich selbst kündigen?
Nein, die Stadtwerke übernehmen alle Formalitäten für Dich.
Wie lange dauert der Wechsel?
In der Regel bis zu 6 Wochen. Bei Neueinzug auch zum Wunschdatum möglich.
Wechsel zum nächsten Monat?
Der Vertrag muss spätestens am 20. des Vormonats eingehen, um zum übernächsten Monat wirksam zu werden.
Was tun bei Umzug?
Am besten Vertrag frühzeitig einreichen – mit Datum der Übernahme, Zählernummer und geschätztem Verbrauch. Sonst wirst Du automatisch durch den Grundversorger beliefert (EnBW).
Fragen zum Stromzähler und „Blau-Weißem Strom“
Woher stammt der Strom?
100 % Ökostrom aus neuen Wasser- und Windkraftanlagen – keine Beteiligung von Kohle- oder Atomkraft.
Was sind Neuanlagen?
Anlagen jünger als 6 Jahre. 2016 stammten 70 % des Stroms aus solchen Quellen.
Warum Ökostrom trotz gemischtem Stromnetz?
Ökostrom-Kunden sorgen dafür, dass mehr saubere Energie ins Netz eingespeist wird – dadurch wird fossiler Strom verdrängt.
Was ist kWh?
Kilowattstunde – die Maßeinheit für Strom- und Gasverbrauch.
Was ist der Arbeitspreis?
Preis pro verbrauchter kWh – separat auf der Rechnung ausgewiesen.
Was ist der Grundpreis?
Monatliche Pauschale, unabhängig vom Verbrauch – deckt fixe Kosten wie Zählerbetrieb und Abrechnung.
Was ist ein Doppeltarifzähler?
Erfasst Hoch- und Niedertarife getrennt. Sondertarife z. B. für Nachtspeicher, Wärmepumpen möglich. Individuelle Angebote auf Anfrage.
Fragen zu Erdgas, Biogas und Gaszähler
Was bedeutet 10 % Biogas?
Dem Erdgas wird 10 % klimaneutrales Biogas beigemischt – gesetzeskonform z. B. für Heizungsmodernisierung nach EWärmeG.
Woher stammt das Biogas?
Aus Abfällen, z. B. Lebensmittelreste, Molkereiabfälle – keine Konkurrenz zu Lebensmitteln oder Agrarflächen.
Erfüllt das Biogas gesetzliche Vorgaben?
Ja – erfüllt die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes in Baden-Württemberg.