AGB
Allgemeine Regelungen zur Lieferung von Strom und Gas der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH
Präambel
„Blau-Weißer Strom“ (im Folgenden „Strom“) ist ein Angebot der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH (im Folgenden „SWSV“).
§ 1 Zustandekommen des Liefervertrags, Lieferbeginn
Ein Liefervertrag zwischen dem Kunden und der SWSV kommt zustande, wenn der Kunde unter Übermittlung aller wesentlichen Daten den Auftrag zur Belieferung mit Strom und/oder Gas erteilt und dem Kunden eine Vertragsbestätigung der SWSV in Textform zugeht. Die SWSV teilt dem Kunden das Datum des voraussichtlichen Lieferbeginns mit.
Der Lieferbeginn setzt voraus, dass der SWSV eine Bestätigung des Verteilnetzbetreibers sowie – bei einem Lieferantenwechsel – die Kündigungsbestätigung des bisherigen Lieferanten vorliegt. Beide Bestätigungen werden durch die SWSV eingeholt.
§ 2 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH, Friedrichstraße 45, 70174 Stuttgart, Telefon: 0711/34650-3300, Telefax: 0711/34650-3030, E-Mail: info@stadtwerke-stuttgart.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Das Muster-Widerrufsformular (703,3 KB) steht Ihnen optional zum Download bereit.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Fristablauf absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (außer Mehrkosten bei abweichender Lieferart), binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung. Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Zahlung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Strom oder Gas während der Widerrufsfrist beginnt, müssen Sie einen angemessenen Betrag zahlen, der dem bereits erbrachten Anteil der Leistung entspricht.
§ 3 Gegenstand des Liefervertrags
Die SWSV liefert an die vereinbarte Lieferanschrift Strom in Niederspannung und/oder Gas in Niederdruck. Nicht Vertragsgegenstand sind Netzanschluss, Anschlussnutzung, Messstellenbetrieb und Messung. Diese Leistungen obliegen dem Verteilnetzbetreiber oder einem vom Kunden beauftragten Dritten.
§ 4 Dauer des Liefervertrags, Kündigungsmöglichkeiten
Der Liefervertrag ist unbefristet und kann von beiden Seiten mit vier Wochen Frist zum Monatsende gekündigt werden. Bei Auszug kann der Kunde mit zwei Wochen Frist zum Auszug kündigen.
Bei Preisänderungen (§ 6) oder Änderungen dieser Regelungen (§ 11) besteht ein Sonderkündigungsrecht ohne Frist. Der Strom- und Gasvertrag kann separat gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf der Textform. Die SWSV unterstützt den Lieferantenwechsel kostenfrei und zügig.
§ 5 Lieferpreis
Die angegebenen Lieferpreise sind Endpreise und enthalten alle Steuern, Umlagen und Entgelte. Aktuelle Preise finden sich auf www.blau-weisser-strom.de oder telefonisch unter 0711/34650-3333.
Wird ein eigener Messstellenbetreiber beauftragt, muss dies der SWSV mitgeteilt werden. Die Tarife für Gas richten sich nach dem tatsächlichen Jahresverbrauch.
§ 6 Preisänderungen
Die SWSV kann Preise anpassen, wenn sich relevante Kosten (z. B. für Energie, Netznutzung oder gesetzliche Rahmenbedingungen) ändern. Preisänderungen erfolgen ausschließlich zum Monatsbeginn und werden mit mindestens sechs Wochen Frist schriftlich angekündigt.
Der Kunde kann die Angemessenheit der Änderung gerichtlich überprüfen lassen.
§ 7 Umzug
Bei einem Umzug innerhalb Baden-Württembergs bleibt der Vertrag bestehen. Der Kunde muss die neue Adresse spätestens zwei Wochen vor dem Umzug mitteilen. Alternativ kann der Vertrag mit zwei Wochen Frist zum Auszugstermin gekündigt werden.
Verspätete oder unterlassene Mitteilungen können dazu führen, dass die SWSV keine Stromlieferung mehr erbringt.
§ 8 Abschlag, Abrechnung, Zahlung
Die monatlichen Abschläge werden basierend auf dem Vorjahresverbrauch oder typischen Werten vergleichbarer Kunden festgelegt. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Überweisung.
Die Abrechnung erfolgt jährlich, alternativ gegen Aufpreis auch häufiger. Guthaben werden erstattet, Nachforderungen eingezogen oder sind innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Strom- und Gaslieferungen werden getrennt behandelt. Schätzwerte sind bei fehlenden Messwerten zulässig und können rückwirkend korrigiert werden.
§ 9 Störungen des Netzbetriebs
Bei Störungen im Netzbetrieb ist die SWSV von der Lieferpflicht befreit. Verantwortlich ist in diesem Fall der jeweilige Netzbetreiber. Die SWSV wird auf Wunsch Auskunft über bekannte Ursachen der Störung geben.
§ 10 Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher
Verbraucheranfragen werden innerhalb von vier Wochen beantwortet. Kommt keine Einigung zustande, kann die Schlichtungsstelle Energie e.V. (www.schlichtungsstelle-energie.de) angerufen werden. Die Teilnahme am Verfahren ist für die SWSV verpflichtend (§ 111b EnWG). Alternativ steht auch die Online-Streitbeilegung unter ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung.
§ 11 Änderungen dieser Allgemeinen Regelungen
Die SWSV kann diese Regelungen anpassen, wenn dies zumutbar und keine wesentlichen Vertragsinhalte betroffen sind. Der Kunde wird sechs Wochen vorher informiert und kann widersprechen oder fristlos kündigen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Zustimmung als erteilt.
§ 12 Energiesteuerhinweis
Gemäß § 107 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung gilt: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden … Jede andere Verwendung hat steuer- und strafrechtliche Folgen.“
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung. Pflichtfelder im Formular sind zur Abwicklung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz auf der Website der Stadtwerke Stuttgart.
Stand: 15.11.2019